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Einkaufsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für den Einkauf von Waren und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Rentokil Initial GmbH & Co. KG („Rentokil Initial“)

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für den Einkauf von Waren und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (im Folgenden „Einkaufsbedingungen“) durch die Rentokil Initial von einem Dritten („Lieferant“). Von unseren Einkaufsbedingungen abweichende oder über sie hinausgehende Regelungen gelten nur so weit, wie wir dies ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Anwendung eventueller Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten ist für unsere Bestellungen ausgeschlossen. An uns gerichtete Angebote inklusiver Unterlagen, Mustern, Materialien und dergleichen sind, gleichgültig, welche Vorarbeiten dazu notwendig waren, unentgeltlich. Bei ständiger Geschäftsverbindung gelten spätere, auch mündlich geschlossene Vereinbarungen, selbst ohne gesonderten Hinweis darauf, als zu unseren Einkaufsbedingungen erteilt.

2. Bestellung

Bestellungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie rechtsgültig unterzeichnet sind. Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Lieferant ist verpflichtet, Unklarheiten oder Wahlmöglichkeiten, die die Ware, den Leistungsumfang oder die Qualität der zu erbringenden Leistung betreffen, uns unverzüglich anzuzeigen, damit wir schriftlich eine Klarstellung vornehmen können. Etwaige durch Unterlassung dieser Verpflichtung entstehende Kosten trägt der Lieferant. Der Bestellwert darf keinesfalls überschritten werden. Der Lieferant hat die Pflicht, alle von uns zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen unverzüglich und unentgeltlich zu prüfen, insbesondere ihre Vollständigkeit und ihre technisch, gesetzlich und fachlich einwandfreie Ausführbarkeit und uns eventuelle Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so haftet der Lieferant für die Folgen dieser Unterlassung. Sind in der Bestellung keine Preise angeführt, müssen sie uns im entsprechenden Bestätigungsschreiben genannt und von uns schriftlich akzeptiert werden, wobei uns das Recht auf Widerspruch oder Rücktritt innerhalb angemessener Frist in jedem Fall vorbehalten bleibt.

3. Unterlieferant

Beabsichtigt der Lieferant, bei ihm bestellte Liefergegenstände ganz oder in wesentlichen Teilen durch Dritte konstruieren oder herstellen zu lassen, ist rechtzeitig unser Einverständnis unter Bekanntgabe der Unterlieferanten einzuholen. Der Lieferant haftet für die von seinen Unterlieferanten bezogenen Teile gleich wie für selbst hergestellte Teile. Der Lieferant hat den Unterlieferanten im gleichen Umfang zu Verpflichten wie es in dem Vertrag zwischen Rentokil Initial und dem Lieferanten vereinbart worden ist.

4. Lieferung

Die Vertragserfüllung darf ohne unsere Zustimmung von Rentokil Initial weder teilweise noch ganz durch Subunternehmer erfolgen. Zu erwartende Lieferverzögerungen sind unverzüglich zu mitzuteilen. Teilsendungen und vorzeitige Lieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns zulässig. Rentokil Initial ist berechtigt, bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins gleichgültig, weshalb die Verzögerung eintrat, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise ohne das Setzen einer Nachfrist zurückzutreten. Sollten wir uns trotz Terminüberschreitung zur Annahme der Ware bereit erklären und spezielle Maßnahmen erforderlich sein, sind sämtliche Kosten dafür (z.B. Luft-, Eilfracht, usw.) vom Lieferanten zu tragen. Rentokil Initial ist berechtigt, Mengen- und Terminänderungen unter Berücksichtigung der vereinbarten Reaktionsfrist vorzunehmen.

5. Versand und Gefahrenübergang

Ohne entsprechende Versandunterlagen wird die Lieferung nicht als Vertragserfüllung anerkannt bzw. übernommen, sondern lagert auf Gefahr und Kosten des Lieferanten. Die Lieferung hat sachgemäß und transportmittelgerecht verpackt abgefertigt zu werden. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Erfüllungsort ist die in der Bestellung vorgeschriebene Empfangsstelle. Erfüllungsort für die Erfüllung unserer Verpflichtungen ist der jeweilig angegebene Standort der Rentokil Initial.

6. Preis

Alle vereinbarten Preise sind Fixpreise. Preisänderungen und Vorbehalte sind nur verbindlich, sofern Rentokil Initial diese ausdrücklich, schriftlich anerkannt hat.

7. Rechnung

Rechnungen sind nach ordnungsgemäßer Lieferung (Leistung) unter Einhaltung der jeweils geltenden mehrwertsteuerrechtlichen Formvorschriften in zweifacher Ausfertigung an Rentokil Initial zu senden. Die Rechnungen haben sämtliche notwendigen und erforderlichen Daten zu enthalten, wie insbesondere IBAN, BIC Code oder UmsatzSt-Nummer, andernfalls hat der Lieferant die aus dieser Unterlassung entstehenden Kosten zu tragen bzw. uns zu ersetzen.

8. Zahlung

Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung auf ein schriftlich bekanntzugebendes Konto innerhalb von 30 Tagen netto. Diese Frist bezieht sich auf die Beauftragung der Banküberweisung. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung (Leistung) und damit keinen Verzicht auf uns zustehende Ansprüche aus Erfüllungsmängeln wegen Gewährleistung, Garantie oder Schadenersatz. Zahlungen gegen Erhalt der Rechnung und Vorauskasse sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sicherheiten für die ordnungsgemäße Bezahlung werden grundsätzlich ebenfalls nicht ausgestellt.

9. Abtretungsverbot

Forderungen des Lieferanten gegenüber uns dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden.

10. Warenübernahme, Garantie, Mängelrüge

Eine von uns unterzeichnete Warenempfangsbestätigung bestätigt weder die Qualität noch die Menge der Lieferung. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung übernimmt der Lieferant für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung (Leistung) und Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Normen volle Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängel). Der Lieferant erklärt, dass er bezüglich der gelieferten Warenund der erbrachten Dienstleistungen eine Gewährleistung auf die Dauer von 30 Monaten einräumt. Allfällige Mängel sind binnen 30 Monaten nach Übernahme geltend zu machen. Die Kontrolle der Lieferung durch uns ist an keine bestimmte Frist gebunden. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspätet erhobenen Mängelrüge. Wir haben im Haftungsfalle unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Möglichkeiten das Recht, selbst wenn der Mangel unwesentlich oder behebbar ist, nach unserer Wahl kostenlose Ersatz-lieferung, Wandlung, kostenlose Beseitigung des Mangels oder einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen, oder den Mangel auf Kosten des Lieferanten beheben zu lassen. Mit vollendeter Mangel-behebung beginnt die Gewährleistungs- und Garantiefrist neu zu laufen. Der Lieferant haftet uns uneingeschränkt für alle Schäden bzw. Folgeschäden, die durch die Lieferung mangelhafter Ware verursacht worden sind. Diese Haftung ist unabhängig vom Verschulden des Lieferanten oder des Erkennens oder der Erkennbarkeit des Mangels bei der Lieferung. Der Lieferant ist verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen Dritter infolge dieser Mängel schad- und klaglos zu halten.

11. Versicherung

Der Verkäufer garantiert, dass er für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Versicherung hat und aufrecht erhält, die zur Deckung seiner Haftung gemäß diesen Bedingungen erforderlich ist, insbesondere:

Allgemeine Bedingungen für den Einkauf von Waren und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Rentokil Initial GmbH & Co. KG an deren verbundenen Unternehmen.

  • Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftungsgrenze von 5 Millionen EUR pro Anspruch;
  • Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Mindestentschädigungssumme von 10 Millionen EUR pro Anspruch. Der Versicherungsnachweis ist auf Anfrage an uns als Kopie der Police zu bestätigen.

12. Fertigungsunterlagen

Von uns zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Behelfe bleiben unser Eigentum. Dies schließt auch das geistige Eigentum, über das ausschließlich wir frei verfügen können und das als solches zu kennzeichnen ist, ein. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung der mit uns vereinbarten Verträge verwendet und daran unbeteiligten oder betriebsfremden dritten Personen weder zugänglich gemacht noch überlassen werden. Sie sind uns nach Vertragserfüllung kostenlos und unverzüglich zurückzugeben. Für uns gefertigte Entwürfe oder sonstige Leistungen des Lieferanten - gleich welcher Art - gehen mit allen Rechten, insbesondere mit allen Verwertungsrechten in unser Eigentum über. Sollten Leistungen des Lieferanten immaterialgüterrechtlich geschützt sein, haben wir an den für uns gefertigten Entwürfen oder anderen Leistungen des Lieferanten die unwiderruflichen, ausschließlichen, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkten (weltweiten) Nutzungsrechte. Wir sind auch berechtigt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Sublizenzen zu erteilen bzw. Nutzungsrechte und/oder einzuräumen sowie diese Rechte selbst oder durch Dritte auszuüben. Wir sind berechtigt, die erbrachten Leistungen ganz oder teilweise oder in Verbindung mit anderen Leistungen des Lieferanten, von uns oder Dritten zur Registrierung als Marke, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patent oder sonstiges derzeit oder zukünftig zur Verfügung stehendes gewerbliches Schutzrecht in Deutschland, im Ausland oder international, insbesondere auch für den Bereich der EU, anzumelden. Der Lieferant verzichtet, soweit in der jeweiligen Rechtsordnung zulässig, auf eine Nennung im Zusammenhang mit der Registrierung, insbesondere als Urheber, Schöpfer, Entwerfer oder Erfinder, und wird alle Erklärungen abgeben, die im Zuge von Registrierungsverfahren erforderlich sind. Diese Rechtseinräumung ist durch das Entgelt für den Einkauf der Ware bzw. die Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits vollständig abgegolten.

13. Geheimhaltung

Der Lieferant ist verpflichtet, alle Informationen im Zusammenhang mit seinem Vertragsverhältnis zu uns, ebenso über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung geheim zu halten. Insbesondere ist jegliche Art von Werbung unter Bezugnahme auf die gelieferten Produkte bzw. die Vertragsbeziehung zu uns unzulässig. Der Name des Herstellers oder sein Firmenzeichen dürfen auf Waren, die nach unseren Spezifikationen hergestellt sind, nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung aufscheinen. Eine solche Einwilligung gilt nur für den besonderen Fall, für den sie erteilt wurde.

14. Höhere

Gewalt Rentokil Initial behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen oder das Volumen der vom Lieferanten zu liefernden Waren (ohne Haftung gegenüber dem Lieferant) zu verringern, wenn seine Geschäftstätigkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle Rentokil Initials liegen, aufgrund höherer Gewalt beeinträchtigt wird. Höhere Gewalt kann z.B. Regierungshandlungen, Krieg, nationale Notfälle, Terrorakte, Proteste, Aufruhr, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Epidemie, Pandemie, Ausgangssperre, Streiks oder andere Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob sie sich auf die Belegschaft einer Partei beziehen oder nicht) sein. Der Lieferant hat das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen, sofern das betreffende Ereignis über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 180 Tagen andauert.

15. Patente, Musterschutz, Urheberrechte, Markenrechte

Der Lieferant hat uns hinsichtlich der aus der Lieferung und/oder Leistung entstehenden patent-, musterschutz-, urheber- oder markenrechtlichen Streitigkeiten schad- und klaglos zu halten und uns den uneingeschränkten Gebrauch der gelieferten Sachen und/oder erbrachten Leistungen sowie deren Freiheit von allfälligen Rechten Dritter zu gewährleisten.

16. Schutz persönlicher Daten

Die Bearbeitung, Nutzung, Speicherung und Weiterleitung personenbezogener Daten hat unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der EU DSGVO, zu erfolgen. Der Lieferant bestätigt die Kenntnisnahme unserer Datenschutzerklärung, in der alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der Daten und zu den Rechten von betroffenen Personen angeführt sind. Die Datenschutzerklärung kann unter https://www.rentokilinitial.com/site-services/cookie-and-privacy-policy/privacypolicy/german_privacy_notice.aspx jederzeit eingesehen werden.

17. Compliance

Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, einschließlich (aber nicht nur) aller Anti-Korruptions-Gesetze und -Vorschriften. Der Lieferant erklärt, dass er uns gegenüber keine verbotenen Handlungen begangen hat, weder direkt noch indirekt, und dies auch künftig nicht tun wird. Zu den verbotenen Handlungen zählen das Versprechen, Anbieten oder Gewähren, oder das Anfordern oder Annehmen eines unzulässigen Vorteils (wie beispielsweise Geschenke) oder Nutzens, um Handlungen in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Der Lieferant muss geeignete Geschäftsstandards, -verfahren und - kontrollen festlegen und aufrechterhalten, um die Einhaltung des Verhaltenskodex Rentokil Initials sicherzustellen. Diese sind zu finden unter: Rentokil Initial Lieferanten-Kodex  und auch Einklang mit allen Umweltvorschriften, Arbeitsgesetzen und Best Practices in der Branche des Lieferanten sicherzustellen. Der Lieferant hat: - den Verhaltenskodex von Rentokil sorgfältig zu prüfen; und - sicherzustellen, dass der Verhaltenskodex von Rentokil allen Mitarbeitern, Direktoren und Lieferanten des Lieferanten bekannt gemacht wird und dass alle die Bestimmungen eingehalten werden. Der Lieferant hat unverzüglich, jeden Verstoß oder behördliche Untersuchung aufgrund unangemessenen Verhaltens im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu melden.

18. Sonstiges

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen neue zu vereinbaren, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

19. Gerichtsstand, Rechtswahl

Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des deutschen Rechts – unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) – vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist nach Wahl der außerordentliche Gerichtsstand Köln. Erfüllungsort ist der Sitz von Rentokil Initial.

Stand Oktober 2020