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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rentokil Schweiz AG
1. Allgemeines
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- Das Vertragsverhältnis zwischen der Rentokil Schweiz AG und ihrem Kunden besteht ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit sie mit Rentokil Schweiz AG schriftlich vereinbart oder von Rentokil Schweiz AG ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
- In Prospekten, Anzeigen und vergleichbaren Publikationen enthaltene Angaben sind – auch hinsichtlich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
2. Rechte und Pflichten der Vertragspartner
- Die von Rentokil Schweiz AG zu erbringende Leistung besteht je nach Vereinbarung mit dem Kunden – in Abhängigkeit vom jeweils festgestellten, vermuteten oder drohenden Schädlingsbefall – in der Lieferung, der Installation und der Serviceleistung im Bereich der Schädlingsprävention, Schädlingsbekämpfung und Taubenabwehr.
- Die Pflicht von Rentokil Schweiz AG zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung – einschliesslich der Zufahrtsmöglichkeiten und der Abordnung von geeignetem Personal – geschaffen hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, alles Erforderliche auf seine Kosten zu veranlassen und zu dulden (einschliesslich der Bereitstellung von Strom), damit Rentokil Schweiz AG mit den vereinbarten Leistungen rechtzeitig anfangen und diese störungsfrei durchführen kann. Sollte der Kunde diese Mitwirkungspflichten verletzen, ist Rentokil Schweiz AG berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
- Sollten sich bei dem Kunde interne Prozesse auf dem Betriebsgelände ändern, für die Servicemitarbeiter von der Rentokil Schweiz AG eine Unterweisung erhalten haben, (wie z.B. Änderung der Verkehrswege, Erste Hilfe Einrichtungen, Brandbekämpfungsmaßnahmen usw.), so hat der Kunde der Rentokil Schweiz AG unverzüglich zu informieren und trägt auch für den Zeitraum, in dem eine erneute Unterweisung nicht stattgefunden hat, jegliche Form der sich daraus ergebenden Haftung. Dies gilt auch für veränderte Umstände vor Ort, wo der Servicemitarbeiter seine Tätigkeit ausüben muss und vor Ort veränderte Umstände, die die Sicherheit der Servicemitarbeiter gefährdet.
- Die Systemeinrichtungs- und Montagekosten werden am Anfang, die Demontagekosten zum Ablauf der Vereinbarung nach dem tatsächlichen Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vor der Montage einer Leistung sind vom Kunden zu tragen.
- Sofern die Vereinbarung mit dem Kunden die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat und nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Rentokil Schweiz AG die Wahl der Versandart unter Ausschluss jeglicher Haftung vorbehalten.
- Wartung und/oder Reparaturen von Mietgegenständen dürfen ausschließlich durch die Rentokil Schweiz AG oder deren Beauftragte erfolgen. Andernfalls kann die Rentokil Schweiz AG nach ihrer Wahl das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen oder Schadenersatz verlangen.
- Es ist ausschliesslich Sache des Kunden für die Kenntnis und Einhaltung von Gebrauchs- und Betriebsanleitungen (insbesondere Einbau- und Betriebsvorschriften, von Rentokil Schweiz AG vorgeschriebene und gelieferte Chemikalien und Nachfüllungen etc.) zu sorgen. Dem Kunden ist bekannt, dass die vertragliche Leistung auch den Einsatz von Stoffen erforderlich machen kann, welche bei falscher Anwendung gesundheitsgefährdend sein können.
- Rentokil Schweiz AG ist zur Entfernung von Tierkadavern und/oder Präparaten nicht verpflichtet, ausser es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.
- Für Nachlieferungen oder Folgeverträge gelten die gleichen Bedingungen. Erweiterungen des Vertragsgegenstandes müssen von der jeweils anderen Partei schriftlich bestätigt werden. Reduktionen unterliegen der Kündigungsfrist und müssen schriftlich mitgeteilt werden. Bei vorzeitiger Reduktion wird der Restwert verrechnet.
3. Preise
- Die vereinbarten Preise sind das Entgelt für den vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang. Bei Dauerverträgen verstehen sich die Preise je Kalenderjahr, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
- Die Preise sind jeweils Nettopreise, zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
- Versand und Lieferung erfolgen auf Kosten des Kunden. Nicht im Vertrag enthaltener Aufwand, sowie vom Kunden verursachte Wartezeiten sind gesondert in angemessener Höhe zu bezahlen. Ebenso zu bezahlen sind erneute Anfahrten, wenn die Arbeiten aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden.
- Wird Nacht- oder Sonntagsarbeit erforderlich, ist Rentokil Schweiz AG berechtigt, einen Aufschlag von 25% bzw. 50% auf den vereinbarten Vertragspreis zu verlangen.
- Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungsdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so wird der Kunde darauf hingewiesen und er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei Dauerverträgen ist Rentokil Schweiz AG berechtigt, ihre Preise auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu erhöhen.
- Erfordert die technische Entwicklung und/oder eine behördliche Anordnung eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistung, ist Rentokil Schweiz AG berechtigt, die vertragliche Leistung so weit wie erforderlich anzupassen. Hierdurch entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen, sofern er nicht innert 10 Tagen nach Mitteilung der Rentokil Schweiz AG bei (i) Dauerverträgen den Vertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigt oder bei (ii) einmaliger Leistung vom Vertrag zurücktritt. Der Kunde hält Rentokil Schweiz AG für die bereits von Rentokil Schweiz AG erbrachte(n) Leistung(en) und von Rentokil Schweiz AG mit Blick auf die vertragliche Leistung erbrachte(n) Aufwendung(en) vollständig schadlos.
- Die Regelung gemäss voranstehender Ziff. 3.g. gilt auch für den Fall, dass sich die Erbringung der Leistung für Rentokil Schweiz AG infolge von behördlicher Festlegung von Minimallöhnen, Änderung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten usw. verteuert.
4. Zahlungsbedingungen
- Mitarbeiter der Rentokil Schweiz AG sind nicht zum Inkasso in bar berechtigt.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen netto zu zahlen. Der Eingang erfolgt fristgerecht, wenn die Zahlung innerhalb vorgenannter Frist auf das Konto der Rentokil Schweiz AG eingegangen ist. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Voraus, bei Dauerverträgen jeweils jährlich zum Voraus.
- Beim Ausbleiben der Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug. Der Verzugszins beträgt 6%. Mit der 2. Mahnung werden CHF 30.00 und mit der 3. Mahnung CHF 60.00 (zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
- Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
- Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen verrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Liefertermine
- Liefertermine sind freibleibend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Ist ein Liefertermin schriftlich bestätigt und entstehen durch von Rentokil Schweiz AG zu vertretende Liefer- oder Leistungsverzögerungen, wird die Dauer der vom Kunden zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Rentokil Schweiz AG beginnt.
- Rentokil Schweiz AG ist in der Bestimmung von Liefertag und Lieferzeit grundsätzlich frei. Sollten Liefertag und/oder –zeit dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beidseitigen Interessen nicht zugemutet werden können, werden die Parteien einen Alternativtermin vereinbaren. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Eigentumsvorbehalt
- Die von Rentokil Schweiz AG gelieferte Ware bleibt deren Eigentum, bis der Kaufpreis für die Ware vollständig beglichen ist.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Rentokil Schweiz AG hinweisen und Rentokil Schweiz AG unverzüglich benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Rentokil Schweiz AG berechtigt, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
7. Versand und Gefahrenübergang
- Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer oder an die sonstige Beförderungsperson geht die Gefahr einschliesslich einer Beschlagnahme, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
- Unwesentliche Mängel berechtigten den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
- Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme aufgrund von Umständen, die dem Kunden zuzurechnen sind, geht die Gefahr bereits vom Tage der Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
8. Mietgegenstände
- Von Rentokil Schweiz AG dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellte Gegenstände sind Mietgegenstände und bleiben im alleinigen Eigentum von Rentokil Schweiz AG. Die Wartung und/oder Reparatur solcher Mietgegenstände darf ausschliesslich durch Rentokil Schweiz AG oder deren Beauftragte erfolgen. Andernfalls kann die Rentokil Schweiz AG nach ihrer Wahl das Vertragsverhältnis ausserordentlich kündigen und/oder Schadenersatz verlangen.
- Der vertragswidrige Gebrauch von Mietgegenständen ist untersagt. Der Kunde trägt die Gefahr für die Mietgegenstände, auch für Vandalismus, Diebstahl und Verlust.
- Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen und Pfandrechten Dritter freizuhalten.
- Endet das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grunde, so kann Rentokil Schweiz AG verlangen, dass der Kunde die ihm überlassenen Mietgegenstände an sie zurückgibt.
9. Gewährleistung und Haftung
- Rentokil Schweiz AG leistet ausdrücklich keine Gewähr und keine Garantie für eine endgültige oder auch nur vorübergehende Beseitigung der Zielorganismen bzw. für einen nachhaltigen Schutz der behandelten Gegenstände oder Flächen vor Befall jeder Art.
- Offensichtliche Mängel bei der Leistungserbringung von Rentokil Schweiz AG sind vom Kunden spätestens innert einer Frist von 8 Tagen zu rügen. Minderung und Wandlung sind ausgeschlossen. Rentokil Schweiz AG hat ein Nachbesserungsrecht, welches innert angemessener Frist vom Kunden verlangt werden kann.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn Rentokil Schweiz AG hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit ausdrücklich zugesichert.
- Der Kunde ist verpflichtet alles zu unternehmen, um Schaden zu verhindern bzw. zu vermindern. Hat der Kunde Anweisungen seitens Rentokil Schweiz AG oder eines Lieferanten/Herstellers nicht befolgt, entfallen sämtliche Mängelansprüche, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass eine Nichtbeachtung der Anweisung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Dies gilt auch, wenn der Kunde zum Zwecke der Wirksamkeit der Massnahmen und der gesundheitlichen Sicherheit zur Verfügung gestellte Kundenmerkblätter und Informationsmaterial sowie Herstellerhinweise und Gebrauchsanweisungen nicht beachtet.
- Für unmittelbaren Schaden, welcher auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen ist, haftet Rentokil Schweiz AG, sofern ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann, bei Dauerverträgen (bspw. Serviceverträge) maximal bis zum Betrag der vom Kunden für die schadensverursachende Leistung geschuldete Jahresvergütung oder im Falle einer einmaligen Vertragsleistung (bspw. Produkteverkauf) maximal bis zum Betrag der vom Kunden für die schadensverursachende einmalige Leistung geschuldeten Vergütung. Jede weitergehende Haftung der Rentokil Schweiz AG und ihrer Hilfspersonen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.
- Im Falle von höherer Gewalt ist Rentokil Schweiz AG von ihren vertraglichen Pflichten sowie von jeder Haftung befreit. Als "höhere Gewalt" gelten unvorhersehbare eingetretene Ereignisse (wie z.B. Krieg, Notstand, unvorhersehbare Strassensperrungen, Umweltkatastrophen, Streik), welche Rentokil Schweiz AG ganz oder teilweise die Vertragserfüllung erschweren oder verunmöglichen.
- Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Erlaubt der Kunde der Rentokil Schweiz AG Flächen zur Erbringung von Serviceleistungen im Schraub-, Bohr-, Klebe-, Schlag- und Klemmverfahren im und am Objekt/Gebäude zu befestigen, ist jegliche Haftung für Schäden und deren Folgeschäden durch die vereinbarten Arbeiten, sowie für Bohrlöcher, Kleberückstände, Korrosion, Ablösen von Farben aller Art, Undichtigkeiten an den zu bearbeitenden Flächen und/oder Objekt/Gebäude ausgeschlossen. Die Haftung wird auch für das Demontieren oder Entfernen der neuen zu erbringenden oder bereits vorhandenen Serviceleistungen und der damit sich ergebenden Rückstände ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rückversetzung in den ursprünglichen Zustand der Fläche und/oder Objekt/Gebäude ist Sache des Kunden.
10. Rechtsnachfolge/Abtretung
Über Ansprüche aus diesem Vertrag kann Rentokil Schweiz AG frei verfügen; sie ist insbesondere berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein anderes Unternehmen der Rentokil Initial-Gruppe zu übertragen. Sollte der Kunde seine Firma umfirmieren oder an einen Dritten veräußern, so gehen die Verpflichtungen grundsätzlich automatisch an den Rechtsnachfolger über. Die Parteien haben ab dem Bekanntwerden der neuen rechtlichen Situation eine Frist von 4 Wochen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, findet eine Kündigung innerhalb dieser Frist nicht statt, gilt der Vertrag durch den Rechtsnachfolger als übernommen.
11. Vertragsende
- Ist nichts anderes vereinbart, werden Dauerverträge für die Mindestdauer von 12 Monaten abgeschlossen. Sie können jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf ein Monatsende schriftlich und eingeschrieben gekündigt werden, erstmals auf das Ende der Mindestdauer.
- Bei Vorliegen von wichtigen Gründen kann Rentokil Schweiz AG den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere (aber nicht abschliessend) vor, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist, sich in Nachlassstundung oder Konkurs befindet, oder mit seiner Zahlung gem. Ziff. 4.b. in Verzug ist.
- Wird der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat er 50% vom restlichen Vertragswert (Monatspauschale bei Vertragsende x Restlaufzeit) als Schadenersatz zu leisten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Will der Kunde das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde, den Rentokil Schweiz AG zu vertreten hat, vorzeitig kündigen, so hat er Rentokil Schweiz AG durch angemessene schriftliche Fristsetzung von mindestens vier Wochen vorher die Gelegenheit zu geben, Beanstandungen zu beheben.
12. Compliance
- Der Kunde erklärt, dass er gegenüber der Rentokil Schweiz AG keine Verbotenen Handlungen begangen hat, weder direkt noch indirekt, und dies auch künftig nicht tun wird. Zu den verbotenen Handlungen zählen das Versprechen, Anbieten oder Gewähren, oder das Anfordern oder Annehmen eines unzulässigen Vorteils (Geschenk) oder Nutzens um Handlungen in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Der ausführliche Verhaltenskodex kann unter https://www.rentokil-initial.com/~/media/Files/R/Rentokil/documents/Code-Of-Conduct-2018/COC%202018%20GERMAN.pdf eingesehen werden.
- Die Parteien verpflichten sich, alle Gesetze in Bezug auf den Vertrag und die damit verbundenen Dienstleistungen und anderweitige Leistungen einzuhalten. Jede Partei hat der anderen Partei unverzüglich, jeden Verstoß oder behördliche Untersuchung aufgrund unangemessenen Verhaltens im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu melden.
13. Datenschutz
- Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung von Rentokil Schweiz AG, in der alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der Daten und zu den Rechten von betroffenen Personen angeführt sind. Die Datenschutzerklärung kann unter https://www.rentokil-initial.com/site-services/cookie-and-privacy-policy/privacy-policy/german_privacy_notice.aspx jederzeit eingesehen werden.
14. Schlussbestimmungen
- Über Ansprüche aus diesem Vertrag kann Rentokil Schweiz AG frei verfügen. Sie ist insbesondere berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein anderes Unternehmen der Rentokil Gruppe zu übertragen.
- Ist eine der Bestimmungen ungültig oder nichtig, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung ist diese durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
- Änderungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Erfüllungsort ist der Sitz der Rentokil Schweiz AG, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
- Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Rentokil Schweiz AG.